Klassen
Hier eine kleine Übersicht über die Einzelnen EU Führerschein-Klassen. Klicke einfach auf die Klasse, zu der du mehr erfahren möchtest.
LKW-Klassen
Vorbesitz Kl. B
ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Vorbesitz Kl. C
ab 18 Jahre
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, also schwere Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.
Vorbesitz Kl. B
ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge-ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t, aber nicht mehr als 7,5t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Ein Anhänger mit nicht mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden.
Vorbesitz Kl. C1
ab 18 Jahre
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
PKW-Klassen
Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Keine Befristung der Besitzdauer
Kleinkraftfahrzeuge (Trikes, Quads oder Microcars mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm
Motorrad-Klassen
Beinhaltet A1,M
ab 18/25 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die
Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern
mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis
von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf
von zwei Jahren nach der Erteilung.
Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Beinhaltet M
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Umschreibung nach § 31 FeV
Ihr dürft nach der Anmeldung eures Wohnsitzes in Deutschland mit eurem nationalen Führerschein in der Regel ein halbes Jahr fahren, danach benötigt ihr einen deutschen Führerschein.
Ob euer nationaler Führerschein einfach in einen deutschen umgetauscht wird, ob ihr eine theoretische oder praktische oder beide Prüfungen oder die gesamte Ausbildung durchlaufen müsst, hängt davon ab, in welchem Land ihr euren Führerschein erworben habt.
Eine zuverlässige Auskunft bekommt ihr vom Straßenverkehrsamt Düsseldorf bei der Führerscheinstelle.
Ihr benötigt:
- Ausweis / Pass
- Nationalen Führerschein
- Übersetzung des Führerscheins (ADAC Düsseldorf)
- 1 biometrische Passbilder
- Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- Fahrschul-Anmeldung
Die Antragstellung erfolgt bei der Führerscheinstelle deines Straßenverkehrsamtes.
Die Bearbeitungszeit kann 4-6 Wochen dauern.
Die theoretische Prüfung kann in vielen Sprachen abgelegt werden. Entsprechendes Lernmaterial kann in der Fahrschule bestellt werden.
Zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung könnt ihr Übungsstunden mit uns vereinbaren.
